[ZEITARBEITSKOMPASS]

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Was ist das HinSchG?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es schützt Personen, die auf Missstände in Unternehmen aufmerksam machen, vor Repressalien. Seit dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet das: Es besteht Handlungsbedarf. Ein funktionierendes Hinweisgebersystem schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen — vor Bußgeldern, Reputationsschäden und internen Konflikten.

Unsere Leistungen

Infrastruktur

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle, die den Anforderungen des HinSchG entspricht. Von der technischen Umsetzung bis zur organisatorischen Einbettung.

Schulung

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema Hinweisgeberschutz. Unsere Schulungen vermitteln praxisnah, wann und wie Meldungen abgegeben werden können.

Prozesse

Gemeinsam definieren wir einen klaren Meldeablauf — von der Eingangsbestätigung über die Sachverhaltsklärung bis zur Rückmeldung an den Hinweisgeber.

Dokumentation

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Nachweispflichten lückenlos. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation.

Wichtig

Zeitarbeitskompass erbringt keine Rechtsberatung. Unsere Leistungen umfassen die Einrichtung von Infrastruktur, die Durchführung von Schulungen sowie die Unterstützung bei der Gestaltung interner Prozesse. Für rechtliche Fragestellungen empfehlen wir die Hinzuziehung einer spezialisierten Kanzlei.

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