Datenschutz-Schulungspflicht: DSGVO-Anforderungen für Arbeitgeber
Alpha Management
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen.
## Gesetzliche Grundlage
Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO verpflichtet den Datenschutzbeauftragten, die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter sicherzustellen.
Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht) verlangt den Nachweis, dass angemessene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen wurden – dazu gehören auch Schulungen.
## Wen muss man schulen?
Alle Mitarbeitenden mit Zugang zu personenbezogenen Daten müssen geschult werden. Das betrifft in der Praxis nahezu alle Beschäftigten, die mit Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Geschäftspartnerdaten arbeiten.
## Wie oft schulen?
- **Mindestens jährlich** eine Auffrischung
- **Bei Eintritt** neuer Mitarbeitender
- **Bei wesentlichen Änderungen** der Verarbeitungsprozesse oder der Rechtslage
## Inhalte einer Datenschutz-Schulung
Eine wirksame Schulung sollte mindestens folgende Themen abdecken:
- Grundlagen der DSGVO und personenbezogene Daten
- Datenschutz am Arbeitsplatz (E-Mail, Passwörter, Clean Desk)
- Erkennung und Meldung von Datenpannen
- Rechte der Betroffenen und korrekte Reaktion auf Anfragen
## Nachweis der Schulung
Arbeitgeber sollten die Durchführung der Schulungen dokumentieren. Ein Zertifikat nach bestandenem Abschlusstest ist ein geeigneter Nachweis für die Aufsichtsbehörde.